Anhörungsverfahren: Formale Anpassungen der Regelungen zum Punkteabzug wegen Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit in Abiturklausuren
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 24.01.2025 einstimmig folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu.
Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:
- Wir fordern, dass auch für Abschlussklausuren – zusätzlich zum zu gewährenden Nachteilsausgleich – Erziehungsberechtigte beziehungweise volljährige Schülerinnen und Schüler die Wahlfreiheit bekommen, einen Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierter Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) zu beantragen.
- Die Regelung zum Punktabzug soll nur im Abitur zur Anwendung kommen. In der weiteren Qualifikationsphase sollen nur Hinweise zum eventuellen Punktabzug gegeben werden (Einübungsphase).