Anhörungsverfahren: Entwurf des Kerncurriculums für das Fach Französisch in den Schulformen des Sekundarbereichs I

Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 28.03.2025 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:

Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu.

Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:

  • Wir hätten uns eine Synopse oder Markierungen der Änderungen gewünscht.
  • Wir sehen die Beschränkung auf zu erreichende Kompetenzen kritisch und hätten uns konkretere Lernvorgaben gewünscht, damit eine bessere Vergleichbarkeit von Unterricht an verschiedenen Schulen (der gleichen Jahrgänge und gleichen Schulform) gewährleistet wird und nicht jede einzelne Schule viel Arbeit in die Erstellung von schuleigenen Curricula stecken muss. Auch die vorgegebenen Mindeststandards sind uns in einigen Bereichen zu beliebig formuliert.
  • In Ziffer 5. (Seite 43), dort Spiegelstrich 11, wird als Aufgabe der Fachkonferenz festgehalten, dass diese die Bewertung und Gewichtung von Leistungen bestimmt. Identische Regelungen finden sich auch in anderen Kerncurricula. Dieses vorausgeschickt, bittet der Landeselternrat das Nds. Kultusministerium um Rechtsauskunft darüber, ob unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes mit Blick auf bereits erbrachte Leistungen, die einschlägigen Beschlüsse der Fachkonferenz zu Bewertung und insbesondere Gewichtung von Leistungen erst im Laufe eines Schuljahres rückwirkend ab Schuljahresbeginn rechtswirksam geändert werden können.
  • Wir begrüßen die Aufnahme des Erasmus+ Programms und eTwinning in die Kapitel 2.3.6 und 5.
  • Es wird begrüßt, dass es ein gemeinsames KC mit Binnendifferenzierungen gibt.