Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Kerncurriculums „Deutsch für die Grundschule“
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 09.08.2024 einstimmig folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu.
Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:
- Wir begrüßen, dass die neue Fassung wesentlich kürzer und fokussierter ausfällt als die vorherige Version aus dem Jahr 2017.
- Abschnitt 1 (Bildungsbeitrag des Fachs):
a) „Er leistet damit einen Beitrag zu den fachübergreifenden Bildungsbereichen Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung, Mobilität, Sprachbildung, Berufliche Orientierung sowie Verbraucherbildung“. Wir fanden die vorherige Formulierung sinnvoller: „Auf diese Weise trägt er dazu bei, Wertmaßstäbe für eigenes Handeln zu entwickeln […]“.
b) Wir halten es für geboten, dass der nunmehr gestrichene Hinweis auf „musisch-ästhetische Bildung“ beibehalten bleibt. - In der alten Fassung gab es unter Abschnitt 2.1 (Kompetenzbereiche) „Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb“, diesen – oder vergleichbare Inhalte. Das vermissen wir in der neuen Fassung.
- Wir begrüßen den neuen Abschnitt „2.3 – Basale Sprachliche Kompetenzen“ (aufgrund der Änderung des Grundsatzerlasses Arbeit in der Grundschule vom 01.07.2024.
- Redaktionelles Detail: Dass die Fußnote 3 mehrfach vom Text angesteuert wird (u.a. auch nach Fußnote 4), erschwert die Lesbarkeit.
- Abschnitt 2.4 (Individualisierung): Alte Fassung:
a) „Da die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen mitbringen, nimmt die Sprachbildung eine besondere Bedeutung ein. Die sprachlichen Kenntnisse als Grundlage für den Deutschunterricht können nicht vorausgesetzt werden; integrative und additive Sprachfördermaßnahmen dienen dem Erwerb oder der Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse“. Neue Fassung: „Gleichzeitig werden Aspekte wie z. B. Begabungen, motivationale Orientierung, Geschlecht, Alter, sozialer, ökonomischer und kultureller Hintergrund, Leistungsfähigkeit, Mehrsprachigkeit und Sprachkompetenz berücksichtigt. Innere Differenzierung beruht einerseits auf der Grundhaltung, Vielfalt und Heterogenität der Schülerschaft als Chance und als Bereicherung zu sehen“. → Warum wurde derart zusammengefasst? Wir fanden die bisherige Fassung deutlicher.
b) Wir begrüßen die Formulierung „Eine bedeutsame Rolle kommt dabei dem kooperativen und kollaborativen Lernen zu“.
c) Anstelle von „Vor allem leistungsschwache Lernende brauchen zum Erwerb der im Kerncurriculum beschriebenen Kompetenzen vielfältige Übungsangebote…“ würden wir gerne folgende Formulierung sehen: „Leistungsschwachen Lernenden werden zum Erwerb der im Kerncurriculum beschriebenen Kompetenzen vielfältige Übungsangebote gemacht, um bereits Gelerntes…“.
d) Die Formulierung „Um die Selbsteinschätzung der Lernenden zu fördern, stellt die Lehrkraft ein hohes Maß an Transparenz über die Lernziele, die Verbesserungsmöglichkeiten und die Bewertungsmaßstäbe her. Individuelle Lernfortschritte werden wahrgenommen und den Lernenden regelmäßig zurückgespiegelt. Im Rahmen von Lernzielkontrollen gelten für alle zielgleich beschulten Lernende einheitliche Bewertungsmaßstäbe“. Gilt nur eingeschränkt insbesondere für die ersten Schuljahre der Grundschule. Hier wünschen wir uns eine Eingrenzung.
e) Wir fragen uns, ob das auf Seite 13 benannte Personal für die sonderpädagogische Unterstützung („Lernende mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen oder im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden zieldifferent beschult“) tatsächlich zur Verfügung steht?
f) Wir sehen es kritisch, dass es keinen Hinweis mehr darauf gibt, dass für SuS mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben, Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleichs anzuwenden sind. Wir würden diesen Hinweis (trotz Dopplung mit entsprechendem Erlass) gern weiter im KC sehen. - Abschnitt 3.2.2 (Schreiben): „Orthographisch Schreiben […] Der ausschließliche Gebrauch von Methoden, die am lautorientierten Schreiben angelehnt sind, ist untersagt“. Wir begrüßen diese aus unserer Sicht wichtige Klarstellung.
- Abschnitt 3.4 (sich mit Texten und anderen Medien auseinandersetzen): Digitale Medien werden immer wichtiger, sollten aber in der Grundschule nicht überbewertet werden. Wir begrüßen die Konkretisierung „planen, gestalten und präsentieren unter Anleitung eigene Medienprodukte. […] z. B. Grundlagen der Textverarbeitung, Präsentationsprogramme und Bildbearbeitung anwenden“.
- Abschnitt 4 (Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung):
a) Bisher wurden pro Schuljahr „mindestens sechs schriftliche Lernkontrollen erbracht und bewertet“: Nun wird das auf „vier bis sechs schriftliche Lernkontrollen“ festgelegt. Wir begrüßen den Freiraum für die Lehrkräfte (z. B. alternative Prüfungsleistungen). Aus Elternsicht – im Sinne der Kinder – würden wir die Endnote lieber auf viele Vorleistungen aufbauen, damit Einzelleistungen nicht „zu wichtig“ werden und das gesamte Leistungsbild besser dargestellt werden kann.
b) Wir begrüßen die beispielhafte Darstellung „anderer fachspezifischen Leistungen“. - Wir merken an, dass der Verweis zum Grundsatzerlass „Arbeiten in der Grundschule“ fehlt.
- Wir würden uns insgesamt eine stärkere Berücksichtigung des inklusiven Arbeitens wünschen.