Anhörung zum Entwurf des bildungsbezogenen und schulformübergreifenden Kerncurriculums Deutsch für die Schuljahrgänge 5 – 10 an Hauptschulen, Realschulen, zusammengefassten Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 13.12.2024 folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu.
Die interne Abstimmung im Gremium war denkbar knapp, es gibt mithin einige Vorbehalte gegen die neue Fassung des Curriculums, die wir hier zusammen mit weiteren Anmerkungen auflisten:
- Wir erkennen, dass das Kultusministerium die (Mindest-) Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den ersten und den mittleren Schulabschluss umgesetzt hat, finden aber, dass das daraus entstandene Curriculum eine Verschlechterung zum bestehenden Deutsch KC für Realschulen darstellt. Insbesondere durch die nun komplett fehlenden konkreten Lehrinhalte, befürchten wir eine noch weiter fortschreitende Absenkung des Leistungsniveaus vor allem an Schulen mit besonderen Herausforderungen. Wir haben die Sorge, dass das neue KC, welches nur noch zu erwartende Kompetenzen vorgibt, einen zu großen Spielraum für die schuleigenen KCs lässt und damit eine Vergleichbarkeit von Unterricht an Schulen der gleichen Schulform weiter erschwert.
- Hinweis zur Leistungsbewertung: Die individuelle Fachnote ist – leider – stark abhängig, ob weitere Lernkontrollmethoden, die die Lehrkräfte einsetzen, den Stärken (und der Persönlichkeit) der jeweiligen SuS entsprechen.
- Wichtiger Punkt 2.5 (S. 12/13): Schule soll regelmäßige Übungszeiten ermöglichen. • Ggf. werden die Übungszeiten nicht nur mit Förderunterricht aufgefangen. Es könnte doch z. B. auch eine Stunde mehr Deutsch von den Herbst- bis Weihnachtsferien geben (keine Stigmatisierung durch „du musst zum Förderunterricht“). • Multiprofessionelle Teams (bspw. Ergotherapeuten) für z. B. Feinmotorikübungen.
- Es ist ein KC für alle Schulen und bezieht sich inhaltlich nur auf den mittleren Schulabschluss (MSA) und ist somit unzureichend für Gymnasien.
- Unter Punkt 3.6. heißt es dann aber, dass durch die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe der zusätzliche Kompetenzerwerb, den die Lernenden dafür benötigen, nachgewiesen ist.
Es ist aber nirgends erläutert, was wann und wie zusätzlich auf den Gymnasien vermittelt werden soll => somit ist das KC widersprüchlich, man darf eigentlich als Lehrkraft nicht mehr vermitteln als (für den MSA) drinsteht, aber trotzdem sollen die Gymnasiasten nach Klasse 10 mehr Kompetenzen besitzen. - Inhaltlich erstrecken sich die Spielräume zu bestimmten Wissensvermittlungen jetzt nicht mehr über 2 Jahre, in denen Lehrkräfte flexibel agieren können, sondern über 4 – 6 Jahre => somit müsste dann jede Schule selbst festlegen, was wann vermittelt werden soll => damit sind Schulwechsel von Kindern deutlich erschwert und das Abstimmen und fundierte Festlegen sprengt zudem die Kapazitäten der Lehrkräfte an den Schulen (ist eigentlich Aufgabe des Kultusministeriums mittels KC).
- Es gibt keine Formate für Leistungsüberprüfungen mehr (vorher war genau festgelegt, welche verbindlichen und zusätzlichen Leistungskontrollen möglich sind) => damit fehlende Rechtssicherheit für Lehrkräfte und SuS/Eltern
- Viele Themen sind nicht mehr enthalten und fehlen somit in der Abitur-Vorbereitung und können zeitlich ab Klasse 11 auch nicht nachgeholt werden (bspw. Schwächung Rechtschreibung, Grammatik, Literatur; dafür hoher Umfang an Medienbildung zulasten von Deutsch-Themen) => da wir ein differenziertes Bildungssystem mit Gymnasien haben, reicht ein gemeinsames KC ohne weitere konkrete Differenzierung nach den Schulformen nicht aus.