Anhörung Kerncurriculum Mathematik für die Grundschule Schuljahrgänge 1 – 4
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 13.12.2024 einheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu.
Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:
- Wir begrüßen die Einführung des Kapitel 2.3 „Basale mathematische Kompetenzen“.
- Kapitel 2.5: Wir begrüßen die Weiterentwicklung der Individualisierung des Unterrichts angesichts steigender Heterogenität in der Schülerschaft.
- Kapitel 3.1.6: Wir möchten die Formulierung, dass die Lernenden ein Lineal analog und/oder digital sachgerecht einsetzen, ändern in: die „Lernenden setzen das Lineal analog und ggf. auch digital sachgerecht ein“.
- Kapitel 5: Wir wünschen uns seitens des MK eine deutlichere Formulierung hinsichtlich: „ermittelt Fortbildungsbedarfe innerhalb der Fachgruppe und entwickelt Fortbildungskonzepte für die Fachlehrkräfte“.
- Wir wünschen uns eine landeseinheitliche und verbindliche Einhaltung sowie Umsetzung der im KC beschriebenen Inhalte. Wir wünschen uns als Eltern, dass das Land die örtlichen Schulträger mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstattet, damit die digitale Medien-Bildung gewährleistet werden kann. Wir begrüßen, dass auch weiterhin Referenten aus dem Bereich Grundschule im Plenum für Detailfragen zur Verfügung stehen.
- Durch die Studien bzgl. der Kompetenzen der Grundschulabgänger ist für uns eine der wichtigsten Forderungen/Anmerkungen im Zusammenhang mit dem neuen KC: Es darf keinen fachfremden
Matheunterricht (auch Deutsch) an Grundschulen geben. - Wenn es nicht möglich ist, Mathematikunterricht von Fachlehrkräften zu erteilen, dann erwarten wir, dass die fachfremden Lehrkräfte verpflichtend fortgebildet werden (z.B. Pikas)
- Ein Feststellungsverfahren zur Lernausgangslage zu Beginn Klasse 1 und Kompetenzfeststellungsverfahren zum Ende Klasse 2 und zum Ende Klasse 4 (parallel zu den genannten Kompetenzen im KC) sollten durchgeführt werden. Dyskalkulietrainer an jeder Schule gewünscht, um frühzeitige Hinweise (Klasse 1 und 2) erhalten zu können. (Die Dyskalkulietests dürfen ja von „normalen“ LuL nicht bestellt/durchgeführt/ausgewertet werden).